Der Ablauf

Jeder einzelne Schritt ist transparent und für Sie einsehbar. Sie erhalten nach Eingabe Ihrer Daten auf diesem Portal einen online-Zugang zu Ihrem Akt.

Dort können Sie jederzeit fehlende Unterlagen hochladen und den jeweiligen Staus Ihres Aktes einsehen. Es gibt folgende Schritte:

 Akt erfasst
 Vereinbarung für Kostenübernahme erhalten
 Wir überprüfen Ihre Daten
 Akt in Bearbeitung bei Rechtsanwalt
 Forderung an Arzt gestellt
 Vergleichsverhandlungen im Laufen
 Klage eingebracht
 Vergleich erzielt / Klage erfolgreich samt Betragshöhe

Über wesentliche Betreibungsschritte werde Sie automatisch per E-Mail verständigt.

Wie geht es für Sie nun weiter?

Füllen Sie das Formular aus und senden Sie uns Ihre Unterlagen:

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Unsere Partner sind Ihre Partner

Wir empfehlen Ihnen ausschließlich Rechtsanwälte, die auf diesem Gebiet ausgewiesene Spezialisten sind. Sie haben schon unzählige Forderungen gegen Ärzte, Spitäler und deren Versicherungen erfolgreich durchgesetzt und Patienten zu ihrem Recht verholfen.

Die Empfehlung des einzelnen Rechtsanwaltes erfolgt fallbezogen, damit Ihnen der beste Rechtsschutz gewährleistet ist.

Hier finden Sie eine Auswahl der Rechtsanwälte, die auf diesem Gebiet führend sind:

Dr. Barbara Auzinger
dr silke beetz
dr alfred boran
mag alexander engel
mag robert haupt
Mag. Dietmar Heck

Nur mit einem starken Rechtsanwalt an Ihrer Seite können Sie auf Augenhöhe mit Ärzten, Spitälern oder deren Versicherungen verhandeln!

Sie haben noch Fragen?

1. Wer betreibt dP die Prozessfinanzierer GmbH?

Wir sind eine rein österreichische Firma mit Sitz in Wien und arbeiten mit Spezialisten im Bereich Ärztehaftung und Versicherungsrecht zusammen.

2. Welche Fälle können Sie bei uns einreichen?

Im Prinzip jeden Fall, in dem Sie eine Fehlleistung Ihres Arztes oder des Spitals vermuten. Ausgenommen davon sind jedoch Fehlleistungen, die mit Todesfällen in Verbindung stehen.

Fehlleistungen führten sodann oftmals zu Komplikationen in der Heilung oder hatten Nachoperationen zur Folge. Auch psychische Beeinträchtigungen wie erhöhter Leidensdruck oder durch die Fehlleistung bedingte Depressionen können geltend gemacht werden.

3. Macht es immer Sinn eine Forderung zu stellen?

Nein, natürlich nicht. In vielen Fällen sind Komplikationen wirklich medizinisch bedingt und beruhen nicht auf einer Fehlleistung Ihres behandelnden Arztes.

Jede Operation birgt Risiken, es liegt dann an der Fachkompetenz unserer Rechtsanwälte die Sinnhaftigkeit einer Klage zu beurteilen.

4. Wie lange nach der Fehlbehandlung kann ich noch eine Forderung stellen?

Schmerzensgeldforderungen verjähren im Prinzip innerhalb von drei Jahren. Machen Sie daher so schnell wie möglich Ihre Forderung geltend! Dies vor allem auch deshalb, weil die Erinnerungen an die Umstände einer Operation oder der Inhalt einer Besprechung naturgemäß mit der Zeit verblassen.

5. Wieviel kann ich einfordern?

Dies ist sehr individuell, in unseren Berechnungsbeispielen sehen Sie eine Auswahl der aktuellen Judikatur. Prinzipiell sprechen die österreichischen Gerichte viel weniger als z.B. in den USA zu, es ist jedoch auch hier ein spürbarer Wandel zugunsten der verletzen Patienten erkennbar.

6. Wie lange dauert die Abwicklung?

Dies kann man naturgemäß seriös nicht beantworten. Dies schwankt nach Schwere und Komplexität des Falles. Je besser eine Fehlleistung dokumentiert ist und je klarer diese ist, desto schneller wird der Arzt – bzw. seine Haftpflichtversicherung – eine Zahlung leisten. Ohne Gerichtsverfahren können wir Akten binnen ein paar wenigen Monaten abwickeln, Gerichtsverfahren können sich leider auch über 1-2 Jahre ziehen.

7. Wer berät mich bei Fragen?

Bei Fragen allgemeiner Art können Sie sich gerne an uns wenden, juristische Fragen werden ausschließlich von unseren Rechtsanwälten beantwortet.

8. Ab welcher Forderungshöhe kann ich meinen Akt bei Ihnen einreichen?

Wir kümmern uns natürlich auch um minderschwere Fälle, eine Untergrenze bildet ein Schmerzensgeldbetrag von EUR 25.000,00. Sie können dies in etwa ausrechnen: Pro Tag Schmerzen erhalten Sie derzeit ca. 330,00 EUR für schwere Schmerzen, 220,00 EUR für mittlere Schmerzen und 110,00 EUR für leichte Schmerzen. Seelische Schmerzen, Verunstaltungsentschädigungen udgl. kann man natürlich nicht in dieses Schema einordnen, hier muss man den Fall individuell genau prüfen.

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